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1311. Dezember 27. Glogau.

VI kal. Jan. 1312.

Mechtildis, Herzogin von Schlesien und Herrin von Glogau, bekennt, dass mit ihrer Einwilligung die zwei innerhalb des Gebiets (infra septa) des Nonnenklosters in Beuthen liegenden freien Hufen, welche ihr Gemahl, weiland Heinrich, Herzog von Schlesien und Herr von Glogau, dem Marienkloster in Glogau zur Gründung eines Altars der heiligen Dreifaltigkeit gegeben hatte, da die Hufen wegen ihrer Lage richtiger zum Kloster als zu jenem Altar gehören, durch den zwischen Tyzco, Propst des Klosters zu Beuthen, und Konrad, den ständigen Vikar des Altars, gemachten Tausch in den Besitz des Klosters übergegangen sind, wofür Konrad 3 M. dem Kloster gehörigen jährlichen Zins auf der oberen Mühle in Henrindorf (Lang-Heinersdorf bei Sprottau) und ausserdem 25 M. Prager Groschen erhalten hat, wofür er sich die Lieferung eines Scheffels Mehl wöchentlich von einer gewissen Mühle in Ruswicz (Rauschwitz bei Glogau) unter Zustimmung der Herzogin erkauft hat.

Z.: wie in der vorhergehenden Urkunde gleichen Datums, derselbe Ausfertiger.


Or. im Bresl. Staatsarch. Glogau Kollegiatstift 34; an grünrothen Seidenschnüren hängt das Siegel der Herzogin mit dem Rücksiegel, die Bildfläche ist nicht mehr erhalten, das Rücksiegel ist ein anderes als das der vorhergehenden Urkunde.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.